Umstellung pain-Format

Hier finden Sie die SEPA-Formatversionen (für Überweisungen und Lastschriften sowie Payment Status Report), die von Zahlungsdienstleistern in Deutschland in der Regel noch unterstützt werden, mit dem Termin von deren endgültiger Abkündigung (End of LifeCycle, innerhalb des angegebenen Monats, kein konkreter Tag festgelegt).
Die gesamte Historie finden Sie im beigefügten Dokument. Diesem entnehmen Sie alle Dokumentversionen der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens (seit Beginn der SEPA) zusammen mit der dazugehörenden Schemaversion (Technical Validation Subset (TVS) der DK).

Anlage 3 des DFÜ-
Abkommens (gültig ab)
SEPA-TVS der DK End of LifeCycle
V 2.2 (29.10.2007) pain.001.001.02 11/2021
V 2.3 (15.11.2008) keine Änderung im TVS 11/2021
V 2.4 (01.11.2009) pain.001.002.02 / pain.008.002.01 / pain.002.002.02 11/2021
V 2.5 (01.11.2010) pain.001.002.03 / pain.008.002.02 / pain.002.002.03 11/2021
V 2.6 (17.11.2012) keine Änderung im TVS 11/2021
V 2.7 (04.11.2013) pain.001.003.03 / pain.008.003.02 / pain.002.003.03 11/2022
V 2.8 (17.11.2014) keine Änderung im TVS 11/2022
V 2.9 (23.11.2015) keine Änderung im TVS 11/2022
V 3.0 (20.11.2016) pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1) 11/2025
V 3.1 (19.11.2017) pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_2) 11/2025
V 3.2 (18.11.2018) keine Änderung im TVS 11/2025
V 3.3 (17.11.2019) 1
pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_3) pain.001.001.08 (für SCT inst mit Uhrzeit) in GBIC_3 ergänzt 11/2025
V 3.4 (22.11.2020) keine Änderung im TVS 11/2025
V 3.5 (21.11.2021) pain.001.001.09 (für SCT inst) in GBIC_3 ergänzt 11/2025
V 3.6 (20.11.2022) keine Änderung im TVS, aber Anpassungen im XML-Container (genutzt z.B. im SRZ-Verfahren, gültig ab 11/2022) 11/2025
V 3.7 (für SEPA
erst ab 17.03.2024)
pain.001.001.09 (für SCT) / pain.008.001.08 (GBIC_4) / pain.002.001.10 2  

Hinweis: Das Ende des LifeCycles eines Formates beendet auch immer die Unterstützung des entsprechenden XML-Einreichungs-Containers sowie die Verwendungsmöglichkeit des Formates für die taggleiche Eilüberweisung („CCU“).

1 Schemaänderung nur in pain.001.001.03 und nur für den Fall SCT inst (ohne Uhrzeit) sowie ein neues Schema für pain.001.001.08 (SCT inst mit Uhrzeit).

2 Die DK definiert ab GBIC_4 kein TVS (Technical Validation Subsets) mehr für den Payment Status Report (pain.002) – Die Belegungsvorgaben, an die die ZDL sich halten müssen, sind in Anlage 3 be-schrieben.

Was können Sie tun?

Wenn Sie diese Versionen noch aus Ihrer Buchhaltungssoftware etc. erhalten, dann müssen Sie dringend handeln! Je nachdem, mit welcher Finazsoftware/App, Sie Ihre Zahlungsauträge versenden, sind folgende Lösungswege durchzuführen.

 

Sie nutzen die VR-Banking App Classic?                                                                      

Bitte wechseln Sie auf die neue VR Banking App.

Sie nutzen ein externes Buchhaltungsprogramm und lesen die Zahlung in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm ein oder Sie laden die Datei über die Homepage im OnlineBanking hoch?

Bitte prüfen Sie, ob für Ihr genutztes Programm ein Update vorliegt und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.

Sie nutzen Profi cash, VR-NetWorld- oder eine Fremdsoftware/ fremde FinanzApp als Zahlungsverkehrsprogramm/-App?

Bitte prüfen Sie, ob für die Software ein Update vorliegt.

Damit es zu keinen Einschränkungen in Ihren Zahlungsverkehrsabläufen kommt, nehmen Sie die notwendige Anpassung in Ihrer Finanzsoftware vor. Zur Unterstützung wenden Sie sich an Ihren Finanzsoftwarehersteller bzw. an den jeweiligen Banken-Support.

Dies gilt für die Eineicherwege EBICS, FinTS und OnlineBanking.

Bitte beachten Sie: Einreichungen von Zahlungsverkehrsdateien im o.g. Altformat werden ab dem 01.12.2022 nicht mehr möglich sein!