- Wo stehen Sie?
- Welche regulatorischen und marktseitigen Anforderungen kommen auf Sie zu?
- Welche Ziele sollten Sie sich setzen?
Nachhaltigkeit im Betrieb
Für einen lanfristigen Erfolg

Wir helfen Ihnen zu erkennen, wo Sie stehen und sich eigenständig Ziele zu ersetzen So können Sie sich vorab auf wachsende marktseiteige und regulatorische Anforderungen vorbereiten.
Nachhaltigkeit in der VR-Bank Mitte eG
IHK - Infos und unterstützung zum VSME
Nachhaltigkeitsverständnis erlangen
Nachhaltigkeit setzt sich aus den drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Ökonomie zusammen.
Unternehmern wird grundlegend ein ökonomisch nachhaltiges Handeln unterstellt, weshalb der Fokus der Gesetzgebung auf ESG-Kriterien (ESG = Environmental, Social, Governance) liegt. Folglich wird die Dimension Ökonomie durch eine ethische Unternehmensführung ersetzt. Die Dimensionen Umwelt und Soziales bleiben bestehen.

Entnehmen Sie der Grafik die schwerpunktmäßigen ESG-Themen unternehmerischer Nachhaltigkeit.
- Wozu können Sie bereits etwas sagen?
- Zu welchen Themen können Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen positiven Beitrag leisten?
Nutzen Sie gern unsere Checklisten. (siehe unten)
Nachhaltige Unternehmensführung ist für alle relevant.
Sie können je nach Unternehmenszweck und Standpunkt Ihrer Lieferkette DIREKT oder INDIREKT betroffen sein. Prüfen Sie die regulatorischen und marktseitigen Anforderungen genau. Eine transparente auf Nachhaltigkeit im Sinne der ESG-Dimensionen ausgerichtete Unternehmensführung erhält den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig.
DIREKTE regulatorische Anforderungen

- Banken bewerten bei der Kreditvergabe ESG-Risiken anhand von ESG-Fragebögen.
- Reputationsrisiken für Ihr Unternehmen steigen durch zunehmende Transparenz und Marktanforderungen

CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive
- Ab 31.12.2024 für bilanzrechtlich große Unternehmen1
- Ab 31.12.2025 für gelistete KMU2 sowie KMU im Finanzsektor

- Rahmenrichtlinie zur Gestaltung von Produktanforderungen

- Unternehmerische Sorgfalt entlang der Lieferkette: Fokus Menschenrechte & Umweltaspekte
- Unternehmen > 1.000 MA (seit Januar 2024)

Verpflichtende Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS)
- Bis Juli 2024 für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch > 7,5 GWh/a (über 3 Jahre in Folge zum Stichtag 17.11.2023)

- Zur Verlängerung der Nutzung von Produkten
1 Der CSRD wurde von der dt. Bundesregierung nicht fristgerecht in dt. Recht übersetzt, womit die Berichtspflichten für das Jahr 2024 nach CSRD entfallen.
2 Kleine und mittlere Unternehmen
INDIREKTE regulatorische Anforderungen
- Lieferanten und Abnehmer geben Ihre direkten regulatorischen ESG-Anforderungen durch den Versand von Fragbögen innerhalb der Wertschöpfungskette weiter
- Lieferanten und Abnehmer nutzen unter Umständen Bewertungsverfahren mit Nachweispflichten zu ESG-Aktivitäten innerhalb Ihrer Wertschöpfungskette
- Fördermittel-Beantragungen setzen zunehmend sichtbare ESG-Aktivitäten voraus
- Öffentliche Auftraggeber fragen zunehmend nach dem ESG-Engagement
Marktseitige gegulatorische Anforderungen:
- Bedingungen der Zusammenarbeit hinsichtlich ESG werden zunehmend von Abnehmern und Lieferanten aufgestellt
- Arbeitgeberattraktivität steigern gegen (Fach-)Kräftemangel
- Kundenanforderungen an meine Wertschöpfungskette und meine Produkte / meine Dienstleistungen
- Wettbewerber beobachten und "vor der Welle sein"

Lieferkette auf direkt betroffene Lieferanten und Abnehmer überprüfen:
- Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach CSRD (Corporate Susteinability Reporting Directive) überprüfen
Ab dem 31.12.2024* -> bilanzrechtlich große Unternehmen:
- Bilanzsumme: mind 25 Mio. €
- Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
- Durchschnittliche Zahl der während des Gesschäftsjahres Beschäftigten: mind 250
Ab dem 31.12.2025 -> kapitalmarktorientierte KMU:
- Bilanzsumme: mind 450.000 €
- Nettoumsatzerlöse: mind. 900.000 €
- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 10
- LkSG - Pflicht (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) prüfen (seit Januar 2024: Unternehmen > 1.000 MA)
- Marktseitige Anforderungen gemäß "Nachhaltige Unternehmensführung" prüfen
*Die CSRD wurde von der dt. Bundesregierung nicht fristgerecht in dt. Recht übersetzt, womit die Berichtspflichten für das Jahr 2024 nach CSRD entfallen. Zuvor geltende Pflichten bleiben bestehen. Es gilt die weitere Gesetzesentwicklung abzuwarten. Unser Haus bereitet sich weiter auf die im EU-Gesetz verabschiedeten Pflichten nach CSRD vor.
Weiterführende Informationen:
Was ist zu tun und wie können wir starten?
Tipp 1: Analysieren Sie Ihre Wertschöpfungskette
✅ Wer sind meine Arbeitsgruppen? Wer ist von meinen Geschäftsaktivitäten betroffen oder beeinflusst diese im Wesentlichen?
✅ Arbeite ich mit Dienstleistern zusammen, die Nachhaltigkeits(CSRD1) -berichtspflichtig sind oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegen?
✅ Wie stehen meine Lieferanten und Abnehmer zu dem Thema Nachhaltigkeit? Was erwarten diese von mir?
1 Cororate Sustainability Reporting Directive
Tipp 2: Entwickeln Sie eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie
✅ Wo möchte ich hin? Wofür stehe ich mit meinem Unternehmen? -> Orientieren sie sich bspw. an den 17 SDGs2
✅ Wie möchte ich handeln? Welches Werteverständnis vertritt mein Unternehmen? -> Formulieren Sie Ihre Handlungen in einem Unternehmenskodex
✅ Welche Risiken bestehen für mein Unternehmen aus den zunehmenden Nachhaltigkeitsanforderungen und wie gehe ich damit um?
2Sustainable Development Goals
Tipp 3: Setzen Sie sich Ziele und leiten Maßnahmen ab
Nutzen Sie dazu unsere Hilfsmittel, um tiefer in die Thematik einzutauchen:
✅ Wertschöpfungskettenanalyse hinsichtlich Ihrer Nachhaltigkeit
✅ Checkliste Nachhaltigkeit anhand der drei ESG-Dimensionen
Tipp 4: Berichten Sie Ihr Nachhaltigkeitsengagement und Ihre Haltung öffentlich
✅ Vermeiden Sie "Greenwashing", indem Sie transparent kommunizieren, was Sie über regulatorische Anforderungen hinaus tun.
✅ Bereiten Sie Informationsmaterialien für Lieferanten und Kunden vor.
Wertschöpfungskettenanalyse hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit
Strategie / Unternehmensführung
➡️ Enthält die Vision bereits Nachhaltigkeitsaspekte?
➡️ Wie ist das Werteverständnis der Geschäftsleitung?
➡️ Wohin entwickelt sich die Konkurrenz?
➡️ Werden Reputationsrisiken überwacht und gibt es Prozesse zum Umgang mit Beschwerden auf Internetseiten?
➡️ Gibt es ein Verständnis für ESG-Risiken?
➡️ Gibt es Aktionen zu sozialen, kulturellen oder ökologischen Themen?
➡️Gibt es Maßnahmen, um das Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen?
Wird mit Abnehmern, Lieferanten oder Dienstleistern zusammengearbeitet, die Nachhaltigkeits(CSRD)-berichtspflichtig sind oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt unterliegen?

- Wird auf die Herkunft der Produkte geachtet?
- Wird auf bestimmte Siegel geachtet?
- Werden ökologisch nachhaltige Materialien oder recyclingfähige Materialien eingekauft?
- Gibt es ein Lieferantenmanagement?
- Werden Menschenrechte bei den Zulieferern überwacht?
- Wie wirkt sich der Wegfall einzelner Lieferanten aus?

- Welche Verkehrsmittel werden genutzt?
- Gibt es eine eigene Fahrzeugflotte?
- Welche Antriebsart haben diese Fahrzeuge?
- Ist ein Wechsel der Antriebsart sinvoll und möglich?
- Wird mit einer Software zur Optimierung von Routen oder Planung von Terminen gearbeitet, um Fahrten (und Personalaufwand) zu reduzieren?

- Werden neue (Produktions-) Technologien in Betracht gezogen?
- Gibt es eigene Geschäftsgebäude / Produktionsstätten? -> Wie ist der energetische Stand?
- Kennen Sie Ihren Energieverbrauch? -> Gibte es Reduktionsmaßnahmen?
- Sind steigende Entergiepreise eine Herausforderung?
- Welche Haupt-Energieträger werden genutz?
- Wird selbst Energie produziert? -> Höhe des Anteil an der Nutzung?
- Kenne Sie Ihre CO2-Emmissionen? -> Gibte es Reduktionsmaßnahmen?
- Kenne Sie ihre Abfallmengen? (Insgesamt, gefährliche Abfälle)
- Wie hoch ist Ihre Recyclingquote?
- Kennen Sie Ihren Wasserverbrauch / Ihre Wasserabnahme? -> Gibt es Reduktionsmaßnahmen?
- Gibte es Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität?
- Sind Ihr Standort / Ihre Anlagegüter anfällig für Überflutungen, Erdrutsche / oder Sturmschäden?
- Hat Ihr Unternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung und / oder für diesen Standort eine Gebäude- und / oder Elementarversicherung?

- Gibt es Personalmangel?
- Welcher Geschäftszweck / Sinn wird dem Personal bei der Einstellung vermittelt?
- Gibt es Mitarbeiter-Benefits /-Bindungsinstrumente? (flexibele Arbeitszeiten, Wahl zwischen Urlaub / Geld, Gesundheitsmaßnahmen...)
- Nehmen Mitarbeitende reglmäßig an fachlichen oder überfachlichen Weiterbildungen teil?
- Unternimmt das Unternehmen Anstrengungen zur Förderung der physischen und mentalen Gesundheit der Arbeitnehmenden?
- Gibt es Maßnahmen zur Familienförderung?
- Wie hoch ist der bereinigte gender Pay Gap?
- Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten auf Mindestlohnniveau?

- Wie ist die Wahrnehmung der Kunden? / Sind Änderungen der Strategie notwendig?
- Wer sind die Kunden / welchen ESG-Einfluss haben Sie auf das eigene Geschäftsfeld?
- Haben sich die Kundenerwartungen in den letzten Jahren geändert?
- Hat sich das Kaufverhalten der Kunden geändert?
- Erwarten Kunden bestimmte Siegel oder Qualitätsstandards?

Checklisten - Ist mein Geschäftsmodell zukunftsfähig im Sinne der Nachhaltigkeit?
Am 17.12.2024 wurde der finale Entwurf der EFRAG (European Financial Reporting Advisiory Group) für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) veröffentlicht. Ob der VSME in 2025 von der EU Kommission zur Konsultation gestellt wird oder direkt als Mitteilung der Europäischen Kommission in allen EU-Amtsprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit noch ungewiss. Unterstützungsmaterialen zu Anwendung des Standards wurden für das Jahr 2025 bereits in Aussicht gestellt.
Die Inhalte sind an die Pflichtangaben des VSME-Entwurfs und um Fragestellungen der kreditseitigen ESG-Risikobewertung ergänzt. Zu einem großen Teil überschneiden sich die Fragen.
⏹️ Wir mussten im vergangenen Jahr keine Geldstrafen für Verstöße gegen die Gesetze zur Korruptions- und Bestechunsbekämpfung zahlen und wurden für keine Verstöße verurteilt.
⏹️ Es gibt Aktionen zu sozialen, kulturellen oder ökologischen Themen.
⏹️ Reputationsrisiken werden überwacht und es gibt Prozesse zum Umgang mit Beschwerden auf Internetseiten.
⏹️ Es gibt Maßnahmen. um das Unternehmen vor Cyberangriffen zu Schützen.
⏹️ Wir beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts oder ihres Glaubens.
⏹️ Wir achten auf eine faire Bezahlung oberhalb des Mindestlohns.
⏹️ Bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig ihres Geschlechts dasselbe Gehalt (Bereinigter Gender Pay Gap (GAP))
⏹️ Wir bilden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich fort und können die jährlichen Fortbildungsstunden berichten.
⏹️ Wir unternehmen Anstrengungen zur Förderung der physischen und mentalen Gesundheit der Arbeitnehmenden.
⏹️ Es gibt Maßnahmen zur Familienförderung
⏹️Wir achten bei der Auswahl von Lieferanten und Abnehmern, soweit wir dies beeinflussen können, auf das Einhalten von Menschenrechten (z.B. die Vermeidung von Kinderarbeit).
⏹️ Wir kennen die Anzahl von Arbeitsunfällen
⏹️ Wir vermeiden negative Auswirkungen auf:
🔘 Gemeinden (z.B. übermäßige Wasserentnahmen zu Produktionszwecken in wasserarmen Regionen) und
🔘 Endnutzer (z.B. Schadstoffe in den Produkten).
🔘 Wir haben einen Prozess implementiert, der zuvor genannte Produkte sicherstellt und Verstöße ggf. indentifiziert.
⏹️ Wir kennen und erfassen unseren Energieverbrauch
🔘 Wir haben Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs implementiert.
🔘 Wir kennen den Anteil an erneuerbaren und fossilen Energieträgern im Unternehmen.
🔘 Wir produzieren selbst Energie.
🔘 Wir kennen unseren Eigenverbrauch an der selbst erzeugten Energie.
⏹️ Wir kennen und erfassen unsere Kraftstoffverbräuche.
⏹️ Wir haben unsere direkten CO2-Emmissionen (Scope 1) und unsere energiebedingten indirekten Emmissionen (Scope 2) nach dem Standard Greenhousegas Protocol (GHG) erfasst. 1
⏹️ Wir haben Maßnahmen zur Reduktion unserer CO2-Emissionen implementiert.
⏹️ Wir sind bereits gesetzlich dazu verpflichtet Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden zu erfassen und zu melden.
⏹️ Diese reduzieren wir nach Möglichkeit kontinuierlich.
⏹️ Wir kennen die Größe unserer bebauten und versiegelten Flächen.
⏹️ Wir haben Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität, wie z.B. Dachbegrünungen, Blühstreifen oder Aufforstungsprojekte implementiert.
⏹️ Wir kennen unseren Wasserverbrauch und unsere Wasserentnahme.
⏹️ Wir kennen unsere Abfallmengen.
🔘 Insgesamt und den Anteil gefährlicher Abfälle.
🔘 Wir kennen unsere Recyclingquote.
⏹️ Wir nutzen Recyclingmaterialien in der Produktion / Verpackung unserer Produkte.
1 Bei der Erfassung von CO2-Emissioen wird zwischen direkten "am eigenen Schornstein" entstehenden Emissionen (Scope 1) und indirekten Emissionen unterschieden. Indirekte Emissionen werden in Scope 2 (energiebedingte Emissionen) und Scope 3 (Emissionen aus vor- und nachgelagerten Ketten) unterteilt.